Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012) die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, stärker betont.

 

Wir führen Evaluierungen psychischer Belastungen nach § 2 Z 7 ASCHG unter Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen im Unternehmen durch.

 

Unser Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Evaluierung der Arbeitsplätze in Bezug auf psychische Belastungen sowie ist Grundlagen für die weitere Entwicklung des Unternehmens.